Anmeldung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk
Sommertermin 2025
Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2025 beenden und deren Berufausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen – zu den Sommerprüfungen 2025 zugelassen.
Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 – 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.
Anmeldeschluss ist der 07. Februar 2025.
Später eingehende Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus können auch Anmeldevordrucke telefonisch unter der Nummer 0681 5809-121 bei der Handwerkskammer angefordert werden.
Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis spätestens 07. Februar 2025 eingereicht werden.
Unterlagen: (Kopien!!!)
- Letztes Berufsschulzeugnis/ Zeugnis der zuletzt besuchten Schule (Kopie)
- Zwischenprüfungsbescheinigung (Kopie)
- Ausbildungsvertrag (Kopie)
- evtl. Bescheid über nichtbestandene Abschlussprüfungen (Kopie)
Infos zur Prüfung von der Handwerkskammer des Saarlandes
Adresse:
Handwerkskammer des Saarlandes
Hohenzollernstrasse 47 - 49
66117 Saarbrücken
Jean-Paul Löffel
Telefon 0681 5809-121
Katrin Backes
Telefon 0681 5809-122
Mara Quirin
Telefon 0681 5809-123
Jana Gruschke
Telefon 0681 5809-108