Fragen und Antworten zur Meisterhaft Kampagne
„Meisterhaft“ -Kampagne des AGV Bau Saar
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
1. Warum muss ich als Meister- oder Ingenieurbetrieb für die Grundstufe (3-Sterne-Stufe) noch Qualifizierungsnachweise erbringen?
Als Meister- bzw. Ingenieurbetrieb haben Sie automatisch die Einstiegsqualifizierung als 3-Sterne-Betrieb.
Die „Meisterhaft“ -Kampagne ist jedoch eine auf Qualifizierung ausgerichtete Kampagne. Dem Privatkunden wird bei Vorlage des „Meisterhaft“ -Siegels vermittelt, einen Betrieb zu beschäftigen, der sich auf dem neuesten Stand der Technik befindet. Einen Betrieb, der „überdurchschnittliche Leistungen in Fortbildung, Qualitätssicherung und Unternehmensführung, orientiert am Stand der Technik und den Markterfordernissen im Sinne einer nachhaltigen und ganzheitlichen Qualifikation des Unternehmens“ erbringt.Daher ist eine ständige Weiterqualifizierung erforderlich.
Ihr Wissen erhalten Sie entweder durch entsprechende Fachvorträge in Mitgliederversammlungen und Fachseminaren oder bei Seminaren des AGV Bau Saar oder seines Ausbildungszentrums. Innerhalb von zwei Jahren sind 200 Punkte nachzuweisen, wobei der Besuch einer Mitgliederversammlung mit 50 Punkten, eines 2tägigen Fachseminars mit 100 Punkten gewertet wird.
Achten Sie auf die entsprechenden Hinweise in Einladungen.
2. Darf ich als 3-Sterne-Betrieb auch an Seminaren der Kategorie 4-Sterne teilnehmen?
Ja, selbstverständlich. Betriebe, die den 4-Sterne-Status anstreben, müssen durch Teilnahme an 4-Sterne-Seminaren in die Lage versetzt werden, diesen Status zu erlangen.
3. Muss ich als 4- oder 5-Sterne-Betrieb auch Nachweise der unteren Stufen erbringen?
Ja. Da jede Stufe auf der jeweils unteren Stufe aufbaut, sind vom 4-Sterne-Betrieb auch die Nachweise aus dem 3-Sterne-Bereich und vom 5-Sterne-Betrieb die Nachweise aus dem 3- und 4-Sterne-Bereich zu erbringen.
4. Welche Punkte sind zu erbringen?
Innerhalb von zwei Jahren sind in den einzelnen Stufen die folgenden Punkte zu erbringen:
3-Sterne-Bereich: 200 Punkte
4-Sterne-Bereich: 400 Punkte, und zwar je 100 Punkte in Unternehmensführung/Recht
100 Punkte in Unternehmensführung/Marketing
100 Punkte in Sicherheit/Umwelt
100 Punkte in Arbeitstechnik/Verarbeitung
5-Sterne-Bereich: 1.500 Punkte, und zwar je 750 Punkte in Unternehmensführung 750 Punkte in Technik/Umwelt/Sicherheit
Ein 5-Sterne-Betrieb hat somit innerhalb von zwei Jahren 200 Punkte (3-Sterne) plus 400 Punkte (4-Sterne) plus 1.500 Punkte (5-Sterne), also insgesamt 2.100 Punkte nachzuweisen.
5. Welche Seminare habe ich im 4-Sterne-Bereich zu besuchen?
Der AGV Bau Saar und sein Ausbildungszentrum haben je ein Seminarprogramm herausgegeben, in dem Seminare in den einzelnen Kategorien angeboten werden. Anerkannt im 4-Sterne-Bereich werden nur Ganztagesseminare.
Bitte beachten Sie in den Seminarprogrammen auch die Hinweise auf die vom AGV Bau Saar im Rahmen der Meisterhaft-Kampagne anerkannten Kooperationspartner (Bau -BG, Handwerkskammer des Saarlandes, Bundesbildungszentrum Dachdeckerhandwerk in Mayen, BDZ, BFW, BWI).
Seminare, die nicht in diesen Programmen aufgeführt oder vom AGV Bau Saar ausgeschrieben sind, gelten zunächst als nicht anerkannt. Bitte nehmen Sie bei Interesse an anderen Seminarangeboten vor Teilnahme Kontakt mit uns auf. Nach Durchsicht der Ausschreibung erhalten Sie von uns einen Bescheid, ob im Einzelfall eine Anerkennung gewährt werden kann.
6. Wie werde ich 5-Sterne-Betrieb
Voraussetzung für die „Fünf-Sterne“-Klasse ist der Nachweis der Anforderungen aus der „Meisterhaft“-Klasse / „Drei-Sterne-Betriebe“ (200 Punkte) und der „4-Sterne“-Klasse (400 Punkte).
Zum Erhalt bzw. zur Erlangung der „Fünf-Sterne“-Klasse müssen für den Zeitraum von 2 Jahren insgesamt 1.500 Punkte erbracht werden, und zwar entweder je 750 Punkte aus den Bereichen Technik / Umwelt / Sicherheit und Unternehmensführung oder insgesamt 1.500 Punkte durch Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 oder EMAS.
Die folgende Liste gibt eine Übersicht über die anerkannten Fortbildungsmaßnahmen:
Technik/ Umwelt/ Sicherheit | Punkte | Unternehmensführung | Punkte |
Externe Güterüberwachung (3) | 750 | Anerkannter Betriebsvergleich (4) | 375 |
SiGeKo- Nachweise B + C (1) | 750 | anerkanntes Marketing- Konzept (5) | 375 |
SiGeKo- Aufschulung (2) 2 Tage innerhalbvon 2 Jahren |
750 | Betriebswirt des Handwerks (1) | 750 |
Staatl. geprüfter Gebäudeenergieberater | 750 | Aufschulung Betriebswirtschaft pro Jahr (nur für Betriebswirte) |
375 |
Öffentl. Bestellter und vereidigter Sachverständiger |
750 | anerkanntes Strategiekonzept (4) z.B. implement. Controllingsystem |
|
Sachverständiger ÖBuV- Sachverständigentage etc. (2) 2 Tage innerhalb von 2 Jahren (375 Pkt) 4 Tage innerhalb von 2 Jahren (750 Pkt) (nur für ÖbuV- Sachverständige) |
750 | Rating durch externe Ratingagentur (Mindesteinstufung BB bzw. Ausfallscheinl. < 2,1 %) (3) |
750 |
Restaurator (1) | 750 | Rating durch Bankrating (3) (Mindesteinstufung BB bzw. Ausfallscheinl. < 2,1 %) |
375 |
Restaurator- Aufschulung (2) | 750 | Nachweis der Kundenzufriedenheit 20 Fragebogen in 2 Jahren Benotung Durchschnitt 2,0 (5) |
750 |
SIVV Schein (14 Tage) (1) | 375 | Präqualifikation (6) | 375 |
E-Schein (4 Wochen) (1) | 375 | DachKomplett | 750 |
E-Schein (Aufschulung) (1) | 375 | ||
AMS Bau (3) | 375 | ||
WHG § 19.1 | 750 | ||
Fortbildung zum Fachbetrieb Dämmtechnik | 375 | ||
Geprüfter Polier | 375 | ||
Fortbildung zum Bauwerksmodernisierer (7) | 375 | ||
Doppelte Meisterqualifikation (8) | 375 | ||
Zusätzliche Meister im Betrieb (8) | 375 | ||
DVWG Zert 120 | 750 | ||
Nachweis der Kundenzufriedenheit (5) | 750 | ||
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 oder EMAS Bauen mit IQ | 1.500 | ||
1.500 Punkte = |
(1) Eine persönliche Fortbildung kann zunächst nur einmal anerkannt werden. Nur mit einer nachgewiesenen, regelmäßigen Fortbildung kann die volle Punktzahl in den darauffolgenden Anerkennungszeiträumen gehalten werden. Ohne diese Fortbildung gibt es keine weitere Anerkennung
(2) Der alleinige Fortbestand der persönlichen Qualifikation wird mit 375 Punkten bewertet. Wenn innerhalb der zwei Jahre regelmäßige Fortbildungen („Aufschulungen“) nachgewiesen werden, wird die volle Punktzahl (750) anerkannt im 2-Jahres-Rhythmus jeweils mit der Hälfte der Punktzahl anerkannt
(3) Hier ist eine jährliche Teilnahme erforderlich
(4) Vorlage Weiterentwicklung alle 2 Jahre.
(5) Die Betriebe müssen anhand von Referenzobjekten nachweisen, dass die Kunden mit der Arbeit des jeweiligen Betriebes zufrieden waren. Der Betrieb muss 20 Fragebögen einreichen. Die Benotung muss durchschnittlich 2,0 betragen.
(6) Als Präqualifikation wird nur die Eintragung in die Liste präqualifizierter Bauunternehmen anerkannt (siehe: www.pq-verein.de)
(7) Nur mit Erfolgskontrolle
(8) Anerkennung nur, wenn die Höherqualifikation nach dem Einstieg in das Meisterhaftsystem erfolgt, als sichtbarer Ausdruck des Fort- und
Weiterbildungswillens
Eine Liste der im Bereich „Externe Güteüberwachung“ anerkannten Überwachungen liegt bei.
Dies ergibt in der Summe in 2 Jahren 1.500 Punkte, die zusätzlich zu den 400 Punkten im 4-Sterne- und 200 Punkten im 3-Sterne-Bereich nachgewiesen werden müssen.
Die Zertifizierung erfolgt jeweils für zwei Jahre. Maßgeblich ist das Datum der Urkunde. In den Bereichen externe Güteüberwachung sowie Rating sind jeweils im Jahresrhythmus aktualisierte Nachweise zu erbringen. Alle anderen Nachweise sind im 2-Jahres-Turnus zu erbringen.
Die Betriebe werden drei Monate vor Ablauf ihrer Zertifizierung angeschrieben und um Nachweis gebeten. Sollte sechs Monate danach kein Nachweis vorliegen, erfolgt eine Aberkennung des Status.
Externe Güteüberwachung:
- Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken/Landesgütegemeinschaft für Bauwerks- und Betonsanierung
- RAL Güteschutz Kanalbau
- B2-Betonbaustelle
- RAL Gütezeichen für Brandschutz im Ausbau
- RAL Gütezeichen für Fertigkeller
- Güteschutz Estrich
- Säurefliesner-Vereinigung e.V.
- RAL Gütezeichen für Dachbeschichtungen
- RAL Gütezeichen für Dachdeckung Außenwandbekleidung
- GHAD = Gütegemeinschaft Holzbau Ausbau Dachbau
- QHA = Qualitätsgemeinschaft Holzbau und Ausbau
- QGH = Qualitätsgemeinschaft Holztreppenbau
- Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau
- RAL Gütezeichen für die Herstellung von Holzhäusern
- RAL Gütezeichen für die Montage von Holzhäusern
- RAL Gütesiegel Kachelofenbau
- Güteschutzgemeinschaft Trockenbau
- Gütegemeinschaft Recyclingbaustoffe
- Güteschutzgemeinschaft Hartschaum e.V.
- Güteschutzgemeinschaft Entsorgung Asbest und Faserhaltiger Stoffe
- Güteschutzgemeinschaft Wärmedämmverbundsystem (WDVS)-Fachbetrieb
- RAL Güteschutzgemeinschaft Steinzeugindustrie
7. Werden auch Seminare von Produktherstellern anerkannt?
Nein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Anerkennung dieser Seminare ausgeschlossen. Der AGV Bau Saar ist jedoch bemüht, qualitativ hochwertige Seminare bei der ZertBau anerkannt zu bekommen.
8. Wie funktioniert der Qualifizierungsnachweis „Kundenfragebogen“
Der AGV Bau Saar hat einen Vorschlag eines Kundenfragebogens entwickelt, der von der ZertBau anerkannt wird. Dieser wird den Unternehmen auf Anfrage in digitaler Form zugemailt.
Der Kundenfragebogen ist von den Unternehmen entweder auf eigenem Briefbogen aufzubringen oder mit Stempel zu versehen. Darüber hinaus muss der Kunde sowie die ausgeführte Tätigkeit ersichtlich sein. Der Fragebogen muss vom Kunden ausgefüllt und unterschrieben sein.
Voraussetzung ist eine durchschnittliche Kundenbewertung von 2,5 und besser.
Reicht das Unternehmen 10 Kundenfragebögen mit einer Durchschnittsnote von 2,5 und besser ein, so ist der Nachweis im Bereich Technik/Umwelt/Sicherheit mit 750 Punkten im 5-Sterne-Bereich erbracht.
9. Welche Werbemittel werden angeboten und wie erhalte ich diese?
Jeder „Meisterhaft“ -Betrieb erhält auf Anfrage bei der Geschäftsstelle (Tel. 06 81-3 89 25 34) in seiner Stufe die folgenden Materialien kostenfrei:
- Kundenflyer (z.T. mit Fachgruppeneinlegern)
- Pkw-Aufkleber (300 x 110 mm)
- Lkw-Aufkleber (590 x 220 mm)
- DIN A1- und DIN A3-Plakate
- Briefaufkleber
10. Wo finde ich mich im Internet?
Jeder „Meisterhaft“ -Betrieb ist in der Datenbank www.meisterhaftbauen.de mit seiner Klassifizierungsstufe über Postleitzahl oder namentlich vom Kunden zu finden.
Außerdem ist jeder „Meisterhaft“ -Betrieb ebenfalls mit seiner Klassifizierung unter www.meisterhaftbauen-saar.de zu finden.
11. Wie erfahre ich, wieviel Punkte ich habe?
Ihren aktuellen Punktestand können Sie jederzeit im für Mitglieder geschützten Bereich unter www.bau-saar.de > Mitgliederlogin > Mein Meisterhaft-Punktestand einsehen.
Gerne erteilt Ihnen auch Frau Schilt telefonisch (0681 3892534) oder per Mail (
12. Wann muss ich neue Nachweise bringen? Werde ich darüber rechtzeitig informiert?
Die Nachweise sind jeweils im 2-Jahres-Zeitraum zu erbringen.
Bei den neu eingetragenen 4- und 5-Sterne-Betrieben gilt das Datum der Eintragung.
Drei Monate vor Ablauf der 2-Jahres-Frist erhält jeder Betrieb einen Kontoauszug von der ZertBau. Diesem kann der aktuelle Punktestand sowie eventuell noch fehlende Punkte entnommen werden. Diese müssen bis spätestens drei Monate nach Ablauf der 2-Jahres-Frist nachgereicht werden, da andernfalls eine Herabstufung bzw. Aberkennung des Status erfolgt.